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Tätigkeiten der Auszubildenden

Der Verkäufer/die Verkäuferin sowie der Kaufmann/die Kauffrau im Einzelhandel sind in der Hauptsache im Warenverkauf tätig und bieten ihren Kunden Beratung und Service. Sie können ferner mit dem Servicebereich Kasse, der Warenbeschaffung, dem Wareneingang, der Lagerhaltung, dem Marketing, der Personalwirtschaft und dem Rechnungswesen befasst sein.

Notwendige Voraussetzungen

Für diese Ausbildung wird kein spezieller allgemeinbildender Abschluss vorgeschrieben. Die Auszubildenden haben vorwiegend den Hauptschul- oder Realschulabschluss. Aber auch für Abiturienten kann diese Ausbildung der erste Schritt einer Karriere sein. Eine wichtige Voraussetzung ist die Freude am Umgang mit Menschen und die Bereitschaft, deren Einkaufsprobleme zu lösen.

Dauer der Ausbildung

Im Einzelhandel gibt es die zweijährige Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin sowie die dreijährige Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel. Wird zunächst eine zweijährige Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin abgeschlossen, kann im Anschluss ein Vertrag zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel angehängt werden. Wie in jedem Ausbildungsberuf ist es möglich, die Abschlussprüfung ein halbes Jahr vorzuziehen.

Darüberhinaus kann von vornherein eine Verkürzung der Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel vertragsgemäß abgeschlossen werden. Über die Voraussetzungen informiert die IHK.

Schulbesuch

Die Auszubildenden besuchen die Berufsschule

im 1. Ausbildungsjahr zweimal die Woche am Montag, Mittwoch oder Freitag

im 2. Ausbildungsjahr am Dienstag und

im 3. Ausbildungsjahr am Donnerstag.

Der Unterricht ist in berufsbezogene Lernfelder gegliedert, die einen Einblick in die Betriebswirtschaftslehre sowie die Warenverkaufskunde geben. Außerdem wird Englisch, Politik und Sport unterrichtet.

Prüfungen

Nach eineinhalb Jahren legen die Auszubildenden in der Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin eine Zwischenprüfung ab, die sich auf die Inhalte der Ausbildungsordnung stützt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung. Die Ausbildung wird nach zwei oder drei Jahren mit einer Prüfung vor der IHK abgeschlossen. An der schriftlichen Prüfung nach zwei Jahren nehmen alle Auszubildenden teil. Die Prüfung wird in drei schriftlichen Arbeiten abgelegt. Für die Auszubildenden n der Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin folgt das mündliche Prüfungsgespräch. Die Auszubildenden zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel legen eine gestreckte Prüfung ab. Für sie ist die schriftliche Prüfung nach zwei Jahren Ausbildungsdauer der erste Teil ihrer Gesamtprüfung. Am Ende des dritten Ausbildungsjahres folgen eine weitere schriftliche Arbeit und das mündliche Prüfungsgespräch.

Möglicher Abschluss bei erfolgreichem Besuch der Schule

Die Auszubildenden sind mit erfolgreichem Abschluss:

  • Verkäufer/Verkäuferin oder
  • Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Weitere Informationen zur Vergabe von allgemeinbildenden Schulabschlüssen im dualen Ausbildungssystem finden Sie hier: Allgemeinbildende Abschlüsse im dualen Ausbildungssystem

Kontakt

Herr Frank Wildner (Abteilungsleiter)

Tel. 04101-84340-320

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Kontakt

Frau Nadine Staisch

(Fachgruppensprecherin)

Tel. 04101-84340-0

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