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Notwendige Voraussetzungen

Fachpraktiker/in ist ein theoriereduzierter Ausbildungsberuf nach § 66 BBIG. In diesem Ausbildungsberuf werden Menschen ausgebildet, die voraussichtlich eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchlaufen können. Die Feststellung für die Eignung trifft die Agentur für Arbeit.

In unserer Schule werden zurzeit

  • Fachpraktikerin/ Fachpraktiker im Verkauf,
  • Fachpraktikerin/ Fachpraktiker Hauswirtschaft und
  • Fachpraktikerin/ Fachpraktiker für personale Dienstleistungen

beschult.

Kontakt

Frau Maike Beckmann (Abteilungsleiterin)

Tel. 04101-84340-610

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