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Tätigkeiten der Auszubildenden

Die Ausbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) erfolgt überwiegend in Zahnarztpraxen, es stehen aber auch Ausbildungsplätze bei der Bundeswehr und vereinzelt auch in kieferorthopädischen oder kieferchirurgischen Praxen zur Verfügung. Die Ausbildung erfolgt dabei sowohl in der Assistenz bei der zahnärztlichen Behandlung als auch im Bereich der Verwaltung einer zahnärztlichen Praxis. Ihre Aufgabenbereiche liegen im Empfang und der Betreuung der Patienten und Patientinnen, ferner in der Organisation von Praxisabläufen und der Mitarbeit bei Untersuchungen und Behandlungen der Patienten und Patientinnen.

 

Notwendige Voraussetzungen

Die Auszubildenden sollten gerne mit Menschen umgehen, an medizinischen Inhalten interessiert und flexibel sein. Empfehlenswert als schulische Eingangsvoraussetzung ist ein Erster allgemeinbildender Schulabschluss.

 

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Bei guten/sehr guten Leistungen in der Berufsschule und in der Zahnarztpraxis kann die Ausbildung verkürzt werden, wenn die Ausbildungspraxis und die Kammer einverstanden sind. Abiturienten und Abiturientinnen haben die Möglichkeit einen zweijährigen Ausbildungsvertrag abzuschließen.

  

Schulbesuch

Im 1. Ausbildungsjahr wird an 2 Schultagen mit jeweils 8 Unterrichtsstunden (montags und donnerstags) gearbeitet.

 Im 2. Ausbildungsjahr wird mittwochs mit 8 Unterrichtsstunden gearbeitet.

 Im 3. Ausbildungsjahr wird freitags mit 8 Unterrichtsstunden gearbeitet.

 Der Unterricht erfolgt lernfeldorientiert, d.h. der Unterricht wird nicht mehr in traditionellen Fächern organisiert, sondern in Form von Lernfeldern, die aus Handlungsfeldern (Tätigkeitsfeldern) abgeleitet sind.

Unterrichtsfächer sind in den drei Ausbildungsjahren die Lernbereiche Behandlungsassistenz, Abrechnung und Praxisorganisation/Verwaltung sowie die allgemeinbildenden Unterrichtsfächer: Wirtschaft/Politik, Englisch, Kommunikation und Sport.

 

Prüfungen

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen (gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2).

Nach 1,5 Jahren findet Teil 1 der Abschlussprüfung statt, diese beinhaltet eine schriftliche Prüfung.

Nach 3 Jahren findet Teil 2 der Abschlussprüfung statt, diese beinhaltet eine schriftliche und eine praktische Prüfung mit einem Fachgespräch.

  

Möglicher Abschluss bei erfolgreichem Besuch der Berufsschule

 Unter bestimmten Bedingungen erfolgt nach Beendigung der Ausbildung die Anerkennung des Mittleren Schulabschlusses.

 

Kontakt

Fachgruppensprecherin ZFA:

Frau Susanne Schlotzhauer

Tel. 04101-84340-0

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Kontakt

Fachgruppensprecherin ZFA:

Frau Claudia Brune

Tel. 04101-84340-0

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