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Tätigkeiten der Auszubildenden

Assistenz bei der Behandlung der Tiere – auch bei operativen Eingriffen, Vorbereitung von Eingriffen, Arbeiten im Labor, Arbeiten im Empfangsbereich der Praxis, Betreuung von stationär aufgenommenen Tieren, Verwaltungstätigkeiten, u.U. Begleitung auf Hausbesuchen, ...

 

Notwendige Voraussetzungen

In der Regel sollten die Auszubildenden mindestens den Hauptschulabschluss haben, in Einzelfällen werden auch Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss ausgebildet.

Die Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler in unseren Klassen hat die Mittlere Reife, häufig hat ca. ein Viertel der Auszubildenden das Abitur, die Hauptschülerinnen und -schüler stellen meist die kleinste Gruppe.

Die Ausbildungspraxen sind sehr unterschiedlich, von der Praxis, in der die Auszubildende nur mit Chef oder Chefin arbeitet, bis hin zu Tierkliniken mit mehreren Tierärztinnen und Tierärzten sowie großem Praxisteam. Es können entweder nur Kleintiere oder auch überwiegend Großtiere, z.B. Pferde, behandelt werden.

Auf jeden Fall müssen die Auszubildenden Freude am Umgang mit Tieren und Menschen haben, bereit sein auch einmal kräftig "zuzupacken" und auch "stressige" Praxistage gut überstehen.

 

Dauer der Ausbildung

Drei Jahre, bei guten Schulleistungen am Ende der Mittelstufe ist eine Verkürzung um ein halbes Jahr möglich.

 

Schulbesuch

In der Unterstufe besuchen die Auszubildenden je nach Praxisstandort eine der drei Bezirksfachklassen in Lübeck, Neumünster oder in Pinneberg, dort haben sie an zwei Tagen der Woche jeweils acht Stunden Unterricht. In der Mittel- und Oberstufe gehen die Schülerinnen alle nach Neumünster, dort haben sie an einem Tag in der Woche acht Stunden Unterricht.

 

Prüfungen

Die Prüfung erfolgt durch die Tierärztekammer in den Bereichen Tiermedizinische Fachkunde, Praxisorganisation und Verwaltung sowie in Wirtschaft und Sozialem. Der schriftliche Teil wird u.a.  im Ankreuzverfahren geprüft, zusätzlich erfolgt eine mündlich/praktische Prüfung für jede Schülerin / jeden Schüler.

 

Möglicher Abschluss bei erfolgreichem Besuch der Schule

Unter bestimmten Bedingungen erfolgt nach Beendigung der Ausbildung die Anerkennung des Realschulabschlusses.

Kontakt

Frau Katrin Lindemann

Tel. 04101-84340-0

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