Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte in heil-, sonder- und sozialpädagogischen sowie sozialpsychiatrischen Institutionen und auch in allen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe. Dabei arbeiten sie mit Menschen aller Altersklassen und unterstützen diese sozialpädagogisch und/oder pflegerisch bei einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung. Hier ein kleiner Info-Film.
Unsere Ausbildung erfolgt in einem fachrichtungsbezogenen, einem fachrichtungsübergreifenden und einem Wahlpflicht-Bereich:
Im Wahlpflichtbereich sollen vertiefende bzw. erweiternde Kenntnisse und Fähigkeiten in unterschiedlichen Praxisbereichen vermittelt werden.
Der berufspraktische Teil der Ausbildung beinhaltet drei Praktika in einem Umfang von ca. 1320 Unterrichtsstunden, die in verschiedenen sozialpädagogischen / heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern absolviert werden. Die jeweilige Praxiszeit erfolgt dabei als Blockphase. Dabei umfasst das Praktikum im letzten Ausbildungsjahr etwa die doppelte Stundenanzahl wie die beiden vorangegangenen Praktika. Jedes Praktikum wird schulisch von einer Lehrkraft begleitet und in die Unterrichtsprozesse eingebunden.
Je nach Vorbildung sind die Praxisfelder weitgehend frei wählbar. In der Regel erfolgt das Praktikum im ersten Ausbildungsjahr im Elementarbereich. Außerdem sollte mindestens ein Praktikum einen pflegerischen Bezug haben, wofür das zweite Ausbildungsjahr vorgesehen ist. Das Praktikum im letzten Ausbildungsjahr wählen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer persönlichen Neigung. Hier sollen sie zeigen, dass sie selbstständig heilerziehungspflegerisch handeln können. Im letzten Jahr wird zudem eine auf die Praxis bezogene Hausarbeit angefertigt, die als Teilleistung in die Abschlussprüfung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin oder zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger einfließt.
Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin oder staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger sowie den Titel „Bachelor Professional“
Dazu muss zusätzlich ein 160stündiger Kurs in Mathematik und Englisch besucht, und eine Zusatzprüfung abgelegt werden.
Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen lediglich geringe Kosten für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Kopien, Ordner, Hefte, Bastel- und Verbrauchsmaterial usw.) an.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit Aufstiegs-BAFöG zu erhalten. Dabei wird die Ausbildung mit einem Vollzuschuss zum Lebensunterhalt gefördert. Dies bedeutet Sie müssen die Leistungen der Investitionsbank Schleswig-Holstein nach erfolgreicher Ausbildung nicht zurück bezahlen.
Außerdem vergibt der Kreis Pinneberg unter bestimmten Bedingungen Stipendien. Das Stipendium wird entsprechend der Förderrichtlinie des Kreises als nicht zurückzahlbarer Zuschuss für die Dauer der Regelbeschulung bezahlt, auch hier müssen Sie das erhaltene Geld nicht zurückbezahlen. Siehe hierzu: Stipendiensystem für Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen - Kreis Pinneberg
In die Fachschule für Heilerziehungspflege können Sie grundsätzlich aufgenommen werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen
Mittlerer Schulabschluss + eine der unten genannten Erfahrungen
Fachhochschulreife/Abitur + eine der unten genannten Erfahrungen
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Einreichung ausländischer Abschlusszeugnisse eine Übersetzung und eine Gleichwertigkeitsbescheinigung des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein sowie ein Sprachzertifikat auf dem Niveau B2 einreichen müssen!
Auf die Zeiten der Berufstätigkeit oder eines Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.
Anmeldungen für den Ausbildungsgang mit Start im nächsten Schuljahr werden ab sofort angenommen.
Das Bewerbungsformular mit Informationen zu den für die Anmeldung benötigten Voraussetzungen und Unterlagen erhalten Sie hier als Download ERST AM PC AUSFÜLLEN, DANN AUSDRUCKEN !!!
Bitte achten Sie darauf, dass am ersten Schultag alle Zeugnisse im Original vorgelegt werden müssen.
Außerdem ist ein „Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“, welches nicht älter ist als 3 Monate ist, bei der Behörde einzuholen. Das benötigte Schreiben hierfür erhalten Sie mit der Aufnahme in der Fachschule.
Für weitergehende Informationen stehen wir Ihnen telefonisch unter 04101-84340-350 oder per Mail zur Verfügung.
Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg
Fachschule für Heilerziehungspflege
An der Berufsschule 1
25421 Pinneberg
Herr Alexander Brügmann
(Abteilungsleiter FS Heilerziehungspflege)
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Tel.: 04101-84340-350
Frau Astrid Korth
(Fachgruppensprecherin)
Tel. 04101-84340-0
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Weitere Hinweise zu den Tätigkeiten des/der Heilerziehungspflegers/in bietet die Broschüre: "Blätter zur Berufskunde, Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin".