Unser Anliegen ist es, Sie fit zu machen für den Beruf des/der staatlichen anerkannten Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin und Sie auf die Prüfung optimal vorzubereiten. Die Ausbildung beginnt jährlich zum August und dauert 3 Jahre. Dabei handelt es sich um eine Vollzeitausbildung mit einer berufspraktischen Zeit von einem Jahr. Sie verknüpft die Bereiche der Sozial- und Heilpädagogik mit denen der Gesundheits -und Pflegewissenschaften.
Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind Fachkräfte in heil-, sonder- und sozialpädagogischen sowie sozialpsychiatrischen Institutionen und auch in allen Einrichtungen und Diensten der „Hilfen für Menschen mit Behinderungen“. Dabei arbeiten sie mit Menschen aller Altersklassen und unterstützen diese sozialpädagogisch und/oder pflegerisch bei einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung.
Unsere Ausbildung erfolgt in einem fachrichtungsbezogenen, einem fachrichtungsübergreifenden und einem Wahlpflicht-Bereich:
Im fachrichtungsbezogenen Bereich werden folgende Lernfelder unterrichtet:
Im fachrichtungsübergreifenden Bereich werden folgende Fächer unterrichtet:
Im Wahlpflichtbereich sollen vertiefende bzw. erweiternde Kenntnisse und Fähigkeiten in unterschiedlichen Praxisbereichen vermittelt werden.
Der berufspraktische Teil der Ausbildung beinhaltet drei Praktika in einem Umfang von ca. 1320 Unterrichtsstunden, die in verschiedenen sozialpädagogischen / heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern absolviert werden. Die jeweilige Praxiszeit erfolgt größtenteils als Blockphase. Dabei umfasst das Praktikum im letzten Ausbildungsjahr etwa die doppelte Stundenanzahl wie die beiden vorangegangenen Praktika. Jedes Praktikum wird schulisch von einer Lehrkraft begleitet und in die Unterrichtsprozesse eingebunden.
Je nach Vorbildung sind die Praxisfelder weitgehend frei wählbar. Besteht allerdings keine Vorausbildung im Bereich Sozialpädagogische Assistenz, so erfolgt das Praktikum im ersten Ausbildungsjahr im Elementarbereich. Außerdem sollte mindestens ein Praktikum einen pflegerischen Bezug haben, wofür das zweite Ausbildungsjahr vorgesehen ist. Das Praktikum im letzten Ausbildungsjahr wählen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer persönlichen Neigung. Hier sollen sie zeigen, dass sie inzwischen selbstständig heilerziehungspflegerisch handeln können. Im letzten Jahr wird zudem eine auf die Praxis bezogene Hausarbeit angefertigt, die als Teilleistung in die Abschlussprüfung zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegerin/ zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger einfließt.
Staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/in
Dazu muss zusätzlich ein 160stündiger Kurs in Mathematik und Englisch belegt werden und eine Zusatzprüfung abgelegt werden.
Die Ausbildung ist grundsätzlich kostenfrei. Es fallen lediglich geringe Kosten für Unterrichtsmaterialien (Bücher, Kopien, Ordner, Hefte, Bastel- und Verbrauchsmaterial usw.) an.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei entsprechender Voraussetzung BAföG oder Aufstiegs-BAFöG zu erhalten. Dabei wird die Ausbildung seit dem 1.8.2020 mit einem Vollzuschuss zum Lebensunterhalt gefördert.
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Außerdem vergibt der Kreis Pinneberg seit dem 1.8.2020 unter bestimmten Bedingungen Stipendien in einer monatlichen Höhe entsprechend der aktuell gültigen Mindestausbildungsvergütung. Das Stipendium wird entsprechend der Förderrichtlinie des Kreises als nicht zurückzahlbarer Zuschuss für die Dauer der Regelbeschulung bezahlt.
Richtlinien zur Vergabe von Stipendien
In die Fachschule für Heilerziehungspflege können Sie grundsätzlich aufgenommen werden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen
oder
oder
oder
In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie (voraussichtlich ab 1.8.2021) in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich mindestens 150 Tage einschlägige Berufspraxis erworben hat. Auf die Zeiten der Berufstätigkeit oder eines Praktikums werden förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.
Anmeldungen für den Ausbildungsgang mit Start im August 2021 werden ab sofort angenommen.
Das Bewerbungsformular mit Informationen zu den für die Anmeldung benötigten Voraussetzungen und Unterlagen erhalten Sie hier als Download
Bitte achten Sie darauf, dass am ersten Schultag alle Zeugnisse im Original vorgelegt werden müssen!
Außerdem ist am ersten Schultag ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das zu dem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate alt ist!
Für weitergehende Informationen steht Ihnen das HEP-Team telefonisch unter 04101-84340-0, per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Bitte senden Sie den Bogen mit vollständigen Unterlagen an die:
Berufliche Schule des Kreises Pinneberg in Pinneberg
Fachschule für Heilerziehungspflege
An der Berufsschule 1
25421 Pinneberg
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Frau Sabine Werwitzke (Abteilungsleiterin)
Tel. 04101-84340-0
Frau Astrid Korth
(Fachbereichsleiterin)
Tel. 04101-84340-0
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Weitere Hinweise zu den Tätigkeiten des/der Heilerziehungspflegers/in bietet die Broschüre: "Blätter zur Berufskunde, Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerin".