Fachpraktiker/in ist ein Ausbildungsberuf nach § 66 BBIG. In diesem Ausbildungsberuf werden Menschen ausgebildet, die voraussichtlich eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus unterschiedlichsten Gründen nicht durchlaufen können. Die Feststellung für die Eignung trifft die Agentur für Arbeit. Die Auszubildenden haben in der Regel keinen Ersten Allgemeinbildenden Abschluss (früher: Hauptschulabschluss).
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